Familieneinkommen? Ist doch egal …
Ich habe selten erlebt, daß die Einkommenssituation der gesamten Familie betrachtet wurde. Da verbergen sich Klippen, die vorher erkannt werden sollten. Sonst ist hinterher die Überraschung groß. Eigene Einkünfte der nicht insolventen Ehefrau oder der Kinder sind nämlich ab einer gewissen Höhe sehr wohl von Belang und wirken sich auf den pfändbaren Lohn des Schuldners aus. Die Berechnung im echten Einzelfall ist dank komplizierter Rechtsprechung nicht leicht. Manchmal lohnt sich dann die „geringfügige Beschäftigung“ des Ehepartners schier nicht mehr! Beispiel: Ehemann wird insolvent. Er verdient in Vollzeit 2.000 € netto. Seine Frau arbeitet nicht. Bei ihm sind 280 € pfändbar. In der Familie …