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Restschuldbefreiung und Konto doch gepfändet - alles umsonst?

„Jetzt habe ich Restschuldbefreiung und mein Konto ist doch gepfändet. Da müssen Sie sich drum kümmern, da haben Sie was falsch gemacht.“ So geht's dem (früheren) Schuldner durch den Kopf und am Telefon mir gegenüber auch aus dem Mund. An diesem Text ist außer der Grammatik tatsächlich alles falsch. Leider weisen weder die „Schuldnerberater“ darauf hin noch in der Regel die Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder in der Wohlverhaltensphase. Ich tu’s, aber keiner merkt es sich bis zum Schluß oder liest das ihm zu Anfang des Verfahrens ausgehändigte erläuternde Merkblatt. Davon, daß das Merkblatt aufgehoben wird, wage ich schon gar nicht mehr zu träumen. Es hat manchmal schon seinen Grund, warum Me …

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Corona-Gesetze "gut gegen Insolvenzen"? Leider ... nein!

Aus aktuellem Anlaß hier die Erläuterungen zu den neuen gesetzlichen Insolvenzregeln . Die anderen Artikel des Gesetzes befassen sich u.a. mit Mieten usw. aber hier geht es ja vor allem um Insolvenzrecht. Also beschränke ich mich in diesem Beitrag darauf. Der Einfachheit halber habe ich den Gesetzestext kopiert und kursiv hervorgehoben und füge meine Anmerkungen direkt darunter ein. Davon unabhängig: Mit der ergänzenden Regelung wird auf sehr anschauliche Weise zusammengefaßt, was bisher galt (Geschäftsführerhaftung, Insolvenzanfechtung ...). Und noch eine Regel ist glasklar: wer sowieso insolvenzreif war, wird nicht planmäßig geschützt! Ich werde belegen, daß das Gesetz leider zum Schutz vo …

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Lohn und Gehalt im Ausland - ein Problem

Ein seltener auftauchendes aber bedeutsames Problem: Schuldner mit Auslandseinkünften. Eigentlich eine einfache Lage: Der Schuldner beantragt in Deutschland sein Insolvenzverfahren, weil er dort damals wohnte. Im Laufe des Verfahrens (egal, ob Insolvenz oder Wohlverhaltensphase) arbeitet er im Ausland. Dort erzielt er Lohn oder Gehalt. Darf er das behalten? Ein Irrtum, dem viele Schuldner aufsitzen - manche halten sich sogar für richtig schlau und suchen bewußt eine Beschäftigung im Ausland. Einfacher Grund: In der Schweiz z.B. verdient man als Mitarbeiter der Gastronomie etw das Doppelte wie in Deutschland. Da bleibt dann doch richtig was hängen, oder? Schwerer Irrtum! Das Insolvenzverfahre …

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Obliegenheiten der Gläubiger - auch das gibt es!

Heute eine andere Beteiligtenseite im Verfahren: DIE GLÄUBIGER . Genauer: die Insolvenzgläubiger. Noch genauer: deren Obliegenheiten im Insolvenzverfahren. § 38 InsO beschreibt die Insolvenzgläubiger recht einfach: persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben. Diese Gruppe der Gläubiger ist die „Herrin des Verfahrens“, sie beschließt in der Gläubigerversammlung, welche Maßnahmen des Verwalters genehmigt werden und welche ggf. vom Regelbild der InsO abweichenden Verteilungen der Insolvenzmasse durchgeführt werden sollen (Stichwort: Insolvenzplan). Außerdem wird in der Gläubigerversammlung die Rechnungs …

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Sozialabgaben reformieren, Kaufkraft stärken!

Was läuft falsch im Staate und warum sind „wir“ so unzufrieden, obwohl es „uns“ doch so gut geht? Unabhängig von vielem Versagen staatlichen Haushaltens (was an sich immer vorkommen wird und deshalb nicht beklagt werden soll) fühlt sich ein leider sehr großer Teil der Bevölkerung benachteiligt, weil sich die individuellen Verhältnisse nicht bessern trotz gehöriger Anstrengung. Selbst in den Wirtschaftsteilen von F.A.Z. und Handelsblatt ist der Begriff der „Verlustangst“ angekommen. Unbemerkt von vielen verbirgt sich dahinter der Sprengstoff, der gerade die europäischen und amerikanischen Gesellschaften in ihrer bewährt-friedlichen Form torpediert: Stichworte dazu: „Wozu arbeiten, wenn meine …

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unerlaubte Handlung II

  Ich schrieb ja schon einmal etwas Grundsätzliches zu diesem Problem. Der geringen Quotenaussicht wegen kommen nun immer mehr Gläubiger auf diese Idee und verlangen die Feststellung ihrer Forderung als „aus vorsätzlicher Handlung“ . Kurze Erinnerung: Diese Forderungen bleiben trotz Restschuldbefreiung bestehen, der Gläubiger kann daraus nach der Insolvenz und Wohlverhaltensphase weiter vollstrecken. Er kann aus dem Auszug aus der Insolvenztabelle vorgehen, ein weitere Prozeß findet nicht statt. Beleuchten wir die beiden Seiten aus der Praxis näher. Zuerst: DIE GLÄUBIGERSICHT Die Bezeichnung „vorsätzliche Handlung“ ist Unsinn. es geht um eine a) vorsätzliche und b) unerlaubte Handlung, …

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Umsatzsteuer in der Insolvenz - der Horror!

Heute mal etwas „aus der Praxis für die Praxis“, das für normale Menschen schwer verdauliche Kost ist. Umsatzsteuer in der Insolvenz. Eh schon ein furchtbar formalistisches Gebiet, schwer zu verstehen und meiner Meinung nach auch noch falsch angewendet und deshalb problematisch. Ich muß hier viele Dinge vereinfachen, damit das Prinzip klar wird und die Argumentation nachvollziehbar bleibt; denn es wird schon schwierig zu verstehen werden. Ist aber ein kleiner Einblick in die Anforderungen, die an Insolvenzverwalter auch in dieser Hinsicht gestellt werden und das Versagen der Rechtspraxis. Wobei damit auch noch eine komplizierte Handhabung abzuwickeln ist, wo’s doch so einfach sein könnte! Un …

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Wem gehört das letzte "Pfändbare"?

Heute nur ein kurzer, aber dennoch nicht unwichtiger Beitrag, denn das dürfte nahezu alle Restschuldbefreiungsverfahren betreffen, bei denen tatsächlich pfändbares Arbeitseinkommen erzielt wird: Die Abtretung der pfändbaren Arbeitseinkünfte läuft genau sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO). Beispiel: Eröffnung am 12.02.2012. Abtretung endet am 12.02.2018. Wo ist nun das Problem? Was passiert mit dem im letzten Monat der Wohlverhaltensphase verdienten Gehalt? Wer bekommt das pfändbare Arbeitseinkommen? Der Treuhänder oder bleibt’s beim Schuldner? Beispiel: Schuldner verdient 100 € pfändbares Einkommen im Monat. Die Wohlverhaltensphase im Restschuldbefreiungsverf …

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vorzeitige Restschuldbefreiung - viele Irrtümer, wenig Klares

Ein kurzer Ausflug in die Geschichte der Insolvenzordnung: Anfangs dauerte die Wohlverhaltensphase sieben Jahre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Eine biblische Zahl wie die sieben Todsünden - und ehrlich gesagt unerträglich. Wenn's blöd läuft, dauerte eine Insolvenzverfahren schon drei oder mehr Jahre, danach nochmals sieben Jahre "Schuldturm" in der "Restschuldbefreiung" - so was erfordert eine eisenharte Konstitution und Disziplin beim Schuldner. Der Gesetzgeber erkannte, daß diese Idee nicht zielführend ist. Er besserte nach alsbald darauf und beschloß, daß Restschuldbefreiung sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangt werde. "Wenn die Abtretungsfrist ohne vorzeitig …

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BILDUNG, BILDUNG, BILDUNG!

Man kann’s bald nicht mehr hören: „Bildungsoffensive“, „lebenslanges Lernen“, „bildungsferne Schichten“ - ein beliebtes Thema beliebiger Tiefsinnigkeit. Und doch: da steckt etwas dahinter das man nur als perfide und diskriminierend bezeichnen kann. Machen wir uns die Mühe und schauen genauer hin: 1. Was ist „Bildung“ im Sinne dieser Proklamationen? Lassen wir die vielen theoretischen Begriffsdefinitionen und das weite Spektrum der damit gemeinten Begriffe außen vor, das verstellt nur den Blick auf die jetzige Analyse. Bildung wird reduziert auf (vor allen Dingen beruflich und damit vorrangig wirtschaftlich nutzbares) geistige Fähigkeiten wie Lesen/Schreiben/Rechnen (Stichwort: „PISA-Studie“) …

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Peugeot 204 Coupé aus 1969

Heute mal wieder was gänzlich unjuristisches. Dafür schön. Und alt. Die Leidenschaft für Autos der Marke Peugeot aus deren „goldenen Jahren“ hat mich ja schon seit Kindesbeinen gepackt. Typischerweise sanfter Fahrkomfort, gediegene Ausstattung, technisch grundsolide und mit einem gewissen optischen Pfiff (den man überwiegend der Feder des Designhauses Pininfarina zuschreiben muß). Kein Wunder, daß damals die Marke die meistimportierte in Deutschland war. Vorurteilsfrei betrachtet waren die Löwenautos immer ganz vorne in ihren Klassen „bei der Musik“. Zuerst ein bißchen Geschichte (weil das Modell hier nahezu unbekannt ist): Die Baureihe 204 erschien 1965 und war das erste Frontantriebsmodell …

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Private Krankenversicherung - Fluch oder Segen?

Die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen bringen mit der Überschrift „Bürgerversicherung“ genau diese Frage wieder aufs Tapet.   Abseits aller Politik: Hat die private Krankenversicherung wirklich nur Vorteile oder sind da auch Pferdefüße?   Die Stammtischweisheit besagt im Positiven: Der Versicherungsschutz ist viel weitgehender als bei der gesetzlichen Versicherung. Die Ärzte sind viel lieber bereit, Privatpatienten zu behandeln, so daß man schneller an Termine kommt. Außerdem spart das eine Menge Geld im Vergleich zum Beitrag der GKV („Gesetzlichen Krankenversicherung“). Erst durch die teuer abzurechnenden privatärztlichen Leistungen ist eine Arztpraxis wirklich rentabel zu …

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Dreimal das gleiche - oder doch nicht?

Da muß man schon verrückt sein, um innerhalb von nur zwei Jahren dreimal das gleiche Auto zu bestellen, oder? Nun, so verrückt nun auch nicht, wenn einem das „Kurzzeitleasing“ der Daimler AG dieses Manöver erleichtert. Was das ist? Ein Angebot, für zwölf bis 18 Monate ein Auto dort zu leasen. Ohne Sonderzahlung. Zu attraktiven Kosten. Weit weniger Leasingrate als der Wertverlust in dieser Zeit, also rechnerisch vernünftig.   Vorteile: Man hat immer ein neues Auto. Trickreich gemacht muß man ggf. nicht einmal zur Inspektion. Reparaturkosten fallen keine an, Ersatz für abgefahrene Reifen braucht man nicht. Zum TÜV muß man auch nicht. Die Kosten sind extrem überschaubar: Leasingrate, Tanke …

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Beispiele Geschäftsführerhaftung

Zum Jahresanfang setze ich meine kleine Reihe „Probleme der GmbH“ mit einem Horrorkabinett fort:   Die beiden vorherigen Beiträge befaßten sich mit der abstrakten Herleitung der Geschäftsführerhaftung und der Haftung der Gesellschafter für das Aufbringen (und Verbleiben) des in der Satzung festgelegten „Stammkapitals“ zur freien Verfügung der Gesellschaft.   Jetzt geht es ans Eingemachte, die Geschäftsführerhaftung in der recht simplen Fassung des § 64 GmbHG (und den zusätzliche geltenden Vorschriften) erfüllen wir mit Leben.   Was steht denn da in diesem ominösen § 64 GmbHG? Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der …

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Die Raubkatzen sind los!

    Nach all’ der „Geschäftsführerhaftung“ (so was schüttelt man auch nicht mal eben aus dem Ärmel) war dank Facebook der Freitag Vormittag vergnüglich. Eine „könnte Dich interessieren“-Annonce von Jaguar. „Art of Performance am Hockenheimring am 17.11.2017“.     Mal draufklicken, was das ist. Interessant - und weitgehend ausgebucht. Nur von 9 - 10.30 Uhr ist noch was frei. Ich hab’ frei - das fügt sich ja bestens! Anmeldung ausgefüllt und abends die Bestätigung im Maileingang. Sehr gut organisiert, schon alleine das ist ein Lob wert. Also beizeit’ aufgestanden, schick gemacht, gefrühstückt und los. Speyer-Hockenheim kann nur an den Rheinbrücken verstaut sein - war’s nich …

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Geschäftsführerhaftung - wie und wofür?



Im vorherigen Beitrag habe ich die Überlegungen zur gesetzlichen Ermöglichung von Kapitalgesellschaften geschildert (Aufgabe der Vollhaftung des Betriebsinhabers zugunsten der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, interne Kontrolle durch gegenläufige Interessen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern als Absicherung).   Neben diesem Ausgleich in der Struktur der Kapitalgesellschaf t (Kontrolle der handelnden Geschäftsführung durch die Eigeninteressen an Gewinn und Mehrwert verfolgenden Gesellschafter) haben Rechtsprechung und Gesetzgeber ein weiteres „Korrektiv“ eingezogen:   Die Handelnden haften auch im Außenverhältnis.   Vergleichsweise gnadenlos. Und: b …

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Das erste Jahr - eine Bilanz zu "La Berline"

Das erste Jahr mit „La Berline“ ist verstrichen.   Zeit für eine etwas andere Bilanz - kaufmännisch eher, nicht schwärmerisch und benzingetränkt.   Obwohl - das stimmt natürlich nicht! Wer Geld für Betrieb und Erhalt eines alten Autos aufwendet, das man eigentlich nicht braucht und nur hat, weil’s einem Spaß macht: der ist per se benzingetränkt. Sei’s drum!   Hier also die Erfahrungen aus dieser Zeit:   So sieht's aus, wenn man seine Daten bei Spritmonitor pflegt   1. Die Gesamtkosten   Spritmonitor ist gnadenlos und rechnet mir auch noch Abschreibung in die Kosten. Das ist grundsätzlich nicht so verkehrt auch bei alten Autos. Wenig gefahrene Liebhaberstücke mög …

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Woher kommt "Geschäftsführerhaftung?"

Das wird jetzt schwere Kost ! Allen Haftungsrisiken für einen Geschäftsführer/Vorstand einer Kapitalgesellschaft liegen gemeinsame Geschichte und ein Prinzip zu Grunde. Das zu erkennen und zu verstehen, vermeidet schon viele Fehler und damit Ärger. Die Begründung wird etwas ausführlicher werden müssen, so daß ich sie auf zwei Beiträge aufteile. Der zweite Teil wird sich dann dem zugrunde liegenden Prinzip widmen. Wieso habe ich denn dann überhaupt eine GmbH gemacht?   Das fragen mich immer wieder die Geschäftsführer einer GmbH, die schlecht läuft, in einer Krise ist oder sogar pleite. Wieso ist das schief gegangen? Meine Antwort ist immer dieselbe: Weil Sie nicht nachgedacht haben! Weil …

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Kümmert Euch um die Ablauflöcher!

Heute nur ein "Kurzbeitrag", der ein langes Leiden verhindern möchte. Thema: Ablauflöcher (genauer: unter der Windschutzscheibe). Problem: Moderne Autos mit Aerodynamikanforderungen und Crashvorgaben zum Fußgängerschutz haben alle abgedeckte Wischerachsen. Die Motorhaube ragt darüber, damit weder Wind sich daran verwirble noch Fußgänger den Hirnschädel anschlagen. Bedeutet aber auch, daß aller Knaster, der beim Wischen nach unten getrieben wird und beim schieren Stehen sich dort sammelt, nicht mehr abgewaschen wird durch Regen. Schlimmer noch: er sammelt sich in den Vertiefungen der Verkleidung vor den Wischerachsen. Was macht der schlaue Konstrukteur? Er sieht genau dort Entwässerungsgitter …

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Eine Peugeot 504-Limousine - warum sollte man sich das antun?


    Zuerst muß mal mein Modellauto als Fotomodell herhalten - wer hat nicht im Büro oder sonst wo Modelle seiner Lieblinge stehen ... außer, er hat für Autos nichts übrig? 1968 stellte Peugeot die Baureihe 504 der Öffentlichkeit vor. Größer als der Vorgänger 404, komfortabler dank Schräglenker-Hinterachse und in der Karosserieform deutlich moderner. Robust, geräumig und im Konkurrenzvergleich nicht zu teuer. Kein Wunder, daß dieses Modell ein großer Erfolg für die Marke wurde! Teilweise in Deutschland das meistverkaufte Importauto in der Zweiliterklasse und weltweit ein Millionenseller. Genauso ist sie aber inzwischen aus dem europäischen Straßenbild nahezu völlig verschwunden. Bei …

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Vom Fahren

Ich wollte einen Titel nicht "klauen", den ich perfekt finde:   "Was einem alles widerfährt, wenn man wieder fährt." In meiner Lieblingsautozeitung - der österreichischen AutoRevue gibt es eine Dauerkolumne "Waldecks Wanderbrief", aus der ich dieses Zitat entnehme. Nur am Rande: Meine unbedingte Leseempfehlung für diese Zeitung, die unter www.autorevue.at auch eine Homepage mit Ausschnitten der Artikel unterhält. Auch dann gut, wenn man weniger was für Autos sondern mehr für Sprache übrig hat. Kein teutonisches pseudotechnisches Geschwurbel, sondern höchstes Lesevergnügen! Zurück zum Thema: In dieser Unterkategorie wird zukünftig auch Leben sein. Bis dato war ich in verschiedenen Foren …

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Ich wollte doch nur ins Krankenhaus aufgenommen werden …

Dies ist eine Geschichte, in der es nicht darum gehen soll, warum ich ins Krankenhaus musste. Es wird die kaum glaubliche Schilderung sein, wie schwierig es heutzutage ist, vormals einfache Dinge zu erledigen. 1. die Anamnese   Mein Zahnarzt hielt es für sinnvoll, dass ich ein Problem besser in Krankenhaus untersuchen lasse. Also: das empfohlene Krankenhaus im Internet ausfindig gemacht, die zuständige Abteilung gefunden und dort das Problem per Mail geschildert. Kaum zu glauben: Antwort innerhalb eines Tages . Terminsvorschlag gleich dabei. Besser kann das ja gar nicht gehen. Kurz ebenfalls per Mail den Termin bestätigt und guter Dinge pünktlich aufgeschlagen. Erste Untersuchung ergibt …

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was einem alles widerfährt

Und hier sozusagen der "Nebelspalter" des Blogs: Wenn mir sonst etwas durch den Kopf geht oder ich etwas bemerke, schreibe ich's unter dieser Rubrik. Möglich, daß die dann irgendwann länger und umfangreicher ist, als die Hauptabteilungen zur Insolvenz. Macht aber nichts - hier geht's um Alltag und nicht so Alltägliches und der Inhalt dient vor allem der Unterhaltung. Also: viel Spaß damit! …

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neuer Teil: Insolvenz einer GmbH usw.

Zum Hauptthema „Verbraucher in Insolvenz“ habe ich nun fast alles Wesentliche geschrieben - da kann ich nur laufend auf Neues von den Gerichten hinweisen und die bisherigen Infos ergänzen. Soll’s das dann gewesen sein?   Nein. Es gibt noch ein unendliches Feld an Problemen des „normalen“ Insolvenzverfahrens , wenn Firmen pleite gehen. Also „juristische Personen“ wie eine GmbH, eine GmbH & Co KG oder eine AG oder welche Form auch immer die Gesellschaft hat. Dazu gibt es weitreichende Literatur. Bücher, Fachzeitschriften … Nur zu einem Bereich findet man seltener etwas und noch seltener etwas Zusammenfassend-Erklärendes: Die Nebenfolgen der Insolvenz.   Hört sich erst mal schräg …

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einfacheres Verfahren für Menschen - eine Idee

Inzwischen ist der Blog ganz schön gewachsen. Da ist es an der Zeit, daß ich hier schildere, wie es denn nun besser laufen könnte - einfacher, billiger, effektiver. 1. Was ist „es“? Die Insolvenz eines Menschen - am Insolvenzrecht für „Firmen“ (untechnisch, rechtlich gesprochen „juristische Personen“) gibt es nicht so viel zu bemängeln. 2. Warum „einfacher“? Wer meine Beiträge tatsächlich alle gelesen hat: Die Verfahrensteilung zwischen „Insolvenz“ und „Restschuldbefreiungsverfahren“ ist für nahezu alle Fälle Unsinn. Das Insolvenzverfahren ist teuer und unproduktiv. Kein Mensch (selbst Juristen!) versteht die unterschiedlichen Auswirkungen der beiden Verfahren ohne Hilfe. Das „außergerichtli …

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Pflichten und Obliegenheiten des Schuldners

Bisher habe ich’s immer nur angedeutet: Der Gesetzgeber erwartet vom Schuldner Mitwirkung im Verfahren. Also Handlungen/Auskünfte oder sonstiges Tun, das dem Verfahren und seinen Zielen nützt. Da liegt schon der Kern eines massiven Mißverständnisses: das Insolvenzverfahren nützt NICHT vor allem dem Schuldner. Es nützt den Gläubigern - so steht’s in § 1 Satz 1 InsO: „Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.“ Schuldnervermögen verwerten und Gläubiger befriedigen …

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„freigegeben aus der Masse“ - was genau bedeutet das?



Manche Dinge, die grundsätzlich zur Insolvenzmasse gehören, kann der Insolvenzverwalter an den Schuldner oder auch andere hergeben. Die bekommen dann ein Schreiben, daß „Gegenstand XY aus der Insolvenzmasse freigegeben wird“. Hier geht es jetzt nicht um die hochkomplizierte „Freigabe der selbständigen Tätigkeit“ - das sprengte hier den Rahmen. Die Freigabe kann auf freiem Willen des Insolvenzverwalters beruhen oder darauf, daß der Schuldner sogar einen Anspruch darauf hat.   Beispiel 1: Der Schuldner arbeitet Schicht. Er wohnt auf dem Land, Busse fahren entweder gar nicht oder nicht zur passenden Zeit. er braucht ein Auto, um zur Arbeit zu kommen. Er hat einen alten Golf, der um die 1.0 …

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Wieder "Reform des Insolvenzrechts"?

Es tut sich was im europäischen Rechtsverbund: Man möchte das Insolvenzrecht effizienter machen. So titulierte die F.A.Z. am 22. November, daß Brüssel Sanierungsregeln zur Vermeidung der Insolvenz für Unternehmen vorschlage. Der Untertitel „Umstrukturierung statt Insolvenz“ verspricht viel. Wird das auch zu halten sein? Ganz ehrlich: Für mindestens 95 % aller „Unternehmen“ nicht. Aber es ist wie so oft: Der Volksmund sagt, Insolvenz vernichte Arbeitsplätze. Das suggeriert, damit entstünde automatisch und in gleichem Umfang Arbeitslosigkeit. Das ist schlicht falsch. Werden dann noch enorme Zahlen („1,7 Millionen Arbeitsplätze pro Jahr“) in den Raum geworfen, sind diese „Fakten“ doch deutliche …

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Kostenstundung - kompliziert und bitter nötig

Für mehr als die Hälfte aller eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen von Menschen (juristisch: „natürlichen Personen“) ist die Stundung der Verfahrenskosten bedeutsam. Verspricht, echt langweilig und technisch zu werden, was? Ist aber für das Verständnis und die besondere Wichtigkeit nötig, daß wir hier tiefer einsteigen.   1. Was ist Verfahrenskostenstundung?   Ich zitiere zunächst § 4a InsO: „Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Ko …

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drei (!!!) Verfahrensabschnitte bei Verbraucherinsolvenzen!

  Man mag es kaum glauben: Eher meldet eine Industriekonzern mit weltweiten Niederlassungen und tausenden Mitarbeitern Insolvenz an als daß ein Verbraucher das selber hinbekommt. Der Gesetzgeber hat sich in unendlicher Weisheit ein kompliziertes dreistufiges Verfahren der „Insolvenz in Kleinverfahren“ (!!!) ausgedacht. Sinnvoll ist das nicht - darum wird es an anderer Stelle gehen. Langwierig, ineffizient und teuer ist es geworden und dennoch muß es als derzeit geltendes Recht hier geschildert werden:   1. Phase: außergerichtliche Schuldenbereinigung   Der verschuldete Mensch muß sich zuerst selber um eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern kümmern. Dazu muß er sie alle anschr …

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Steuerklassenschummelei

Das „Sommerloch“ füllt sich mit einer neuen und doch alten Unsitte der Schuldner: Steuertricksereien zum Nachteil der Gläubiger. Die Alte Kamelle wird in letzter Zeit wieder gerne „genommen“. Der Schweinezyklus (alles wiederholt sich nach sieben Jahren) ist also einmal „durch“.   Was wird getrickst? Die Idee ist simpel und bestechend. Folgender Sachverhalt macht die Methode klar: Der Schuldner ist verheiratet/verpartnert. Der (nicht insolvente) (Ehe)partner verdient etwa gleich viel. Der Schuldner wählt für seine Lohnversteuerung Steuerklasse 5. Wie wirkt sich das aus? Bei einem Einkommen bis etwa 1.600 € brutto fällt bei der Wahl der Steuerklasse 5 kein pfändbares Einkommen an, denn da …

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"Erwerbsobliegenheit" - ab wann?

Wieder einmal sind die Dinge nicht einheitlich und nachvollziehbar, wenn es um wesentliche Verfahrensfragen geht. Dieses Mal: Ab wann gilt eigentlich die „Erwerbsobliegenheit“?   Vorweg: Darunter versteht man die Verpflichtung des Schuldners, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuführen. Ist er arbeitslos, muß er sich (untechnisch gesagt) fleißig um Anstellung bemühen. je länger das dauert, desto weniger wählerisch darf er sein. Hart gesagt: wenn’s blöd läuft, muß der Professor die Straße fegen. Steht so in § 295 InsO. Und in § 287b InsO - und das ist das Problem. Eigentlich wäre das dann ganz einfach: § 295 regelt die Pflichten des Schuldners i n der Wohlverhaltensphase . Die schließt …

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Wie man Insolvenzverwalter wird - oder auch nicht

„Insolvenzverwalter“ kann man nicht lernen, das muß man „werden“.   Hört sich etwas beschränkt an, entspricht aber den Tatsachen. Man muß kein Jurist sein, nicht einmal Akademiker. Nur „geeignet und befähigt“.   Das ist ein – Juristen sind findig! – „unbestimmter Rechtsbegriff“ . Bedeutet letzten Endes: Der Gesetzgeber hält sich raus und überträgt mit nichtssagenden Floskeln die Auslegung auf die „Praxis“.   Das kann schlau sein, weil man das Gesetz nicht alle Naselang ändern muß (dafür ändert sich die Rechtsprechung dauernd … was im Ergebnis dasselbe ist …) und Neuerungen durch „Auslegung“ auch unter alten Regeln zumindest anfangs passend behandelt werden können. Wenn’s dann …

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Kontoführungsgebühren behindern Restschuldbefreiung

  „Nichts ist ohne Nebenwirkungen“ – und an manche denkt man zuallerletzt!   Thema heute: Kontoführungsgebühren können vorzeitige Restschuldbefreiung verhindern.   Was ist das Problem?   Die Zinsen sind im Moment extrem niedrig. Banken verdienen am Geldverleihen nicht mehr genug. Also werden Gebühren angehoben oder eingeführt, damit weiter Gewinn erwirtschaftet wird. Zu jedem Insolvenzverfahren/jeder Wohlverhaltensphase gehört ein eigenes vom Verwalter/Treuhänder eingerichtetes Anderkonto. Bisher waren die fast immer ohne Gebühren. Das ändert sich jetzt. Die hiesigen Pfälzischen Sparkassen verlangen seit Neuestem 3,90 €/Monat, dazu eine Buchungsgebühr pro Vorgang und eine …

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Wenn das Gericht droht,

    ist das noch lange nicht richtig.   Für den betroffenen Schuldner ist das nicht lustig, hier soll damit vor „das muß stimmen, das kommt ja vom Gericht“ gewarnt werden.   Um was es geht?   In diesem konkreten Fall: Für den Schuldner ist das Ende der Wohlverhaltensphase gekommen. Er ist Rentner, pfändbares Einkommen hat er nicht. Die Kosten der Wohlverhaltensphase sind ihm gestundet worden. Der Treuhänder schreibt ihn mit der Bitte um Bekanntgabe der aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an. Die Angaben braucht er für seinen Abschlußbericht. Der Schuldner tut nichts. Auch auf Mahnung nicht. Inzwischen ist die Sechsjahresfrist (spätestes Ende der …

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Vorsicht bei Sachleistungen!!

  Dieses Thema betrifft nicht nur „Insolvenz“, sondern gilt für jeden Menschen, bei dem Gehaltspfändung betrieben wird. Auswirkungen sind teilweise unerwartet und schwerwiegend, so daß darüber gesprochen werden muß.   Vor einem Insolvenzantrag sollte das unbedingt mit dem Schuldnerberater/Anwalt erörtert werden. Leider tun das die meisten nicht. Am Ende ist dann der Insolvenzverwalter der Überbringer der schlechten Nachricht.     Abstrakt   Bei der Ermittlung des monatlich pfändbaren Einkommens werden auch Sachleistungen des Arbeitgebers eingerechnet und erhöhen so das pfändbare Einkommen. Genau so passiert’s (unter Beachtung der Pfändungsfreibeträge) bei „Gehaltsumw …

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Justitia ist blind

  Ein Kapitel, das ich gar nicht anfangen wollte. Aber in letzter Zeit nehmen die Irrungen und Wirrungen in der Justiz beim Bearbeiten der Insolvenzakten zu. Das betrifft weniger die Insolvenzverfahren im engen Sinn. Vor allem in der Wohlverhaltensphase geht’s teilweise schon drunter und drüber. Das kann einen Menschen sehr verwirren, Klarheit soll hier geschaffen werden.   Verstehen kann ich das bis zu einem gewissen Maß. Da müssen Zusammenhänge betrachtet werden, die Außenstehende so nicht kennen.   Ich will nicht pathetisch werden – aber hier muß das mal deutlich geschrieben werden: Unsere Verfassung hält die Gewaltenteilung zwischen Legislative (Parlamenten), Exekutive (Ve …

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Vorsicht beim Kauf einer Wohnung aus der Insolvenz!

  Keine Sorge, hier wird es nicht um die tausendste Zusammenstellung zu Wertermittlung, Untersuchungspunkten und Bedenken gegen den Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung gehen. Das kann jeder nach Belieben und bis zur Grenze des Erträglichen im Netz recherchieren. Ein Gesichtspunkt steht aber nur sehr selten da und ist doch von u.U. großer Wucht, was das Geld angeht! Falle Hausgeldrückstände   Nur ganz kurz: „Hausgeld“ ist die Geldzahlung jedes einzelnen Miteigentümers zur Deckung der laufenden Kosten der Gesamtanlage. Festgelegt wird das Hausgeld durch Beschluß der Wohnungseigentümer. Monatlich sind Abschlagszahlungen (wie beim Strom z.B.) geschuldet, nach der rückwirkend beschl …

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Nützliches außerhalb der Insolvenz

Eine Rubrik füge ich hier hinzu, die nichts direkt mit Insolvenz und allem „drumherum“ zu tun hat. Was soll denn da stehen?   Im Laufe eines inzwischen schon recht langen Berufslebens und „bei Gelegenheit“ kommen manche Dinge auf, die gar nicht „nur was mit Insolvenz“ zu tun haben, sondern auch allgemein interessieren. Mir begegnen natürlich diese Fragen meistens „im Abwickeln von Verfahren“, aber die Erkenntnis daraus ist allgemein sinnvoll. Dazu wird hier in loser Reihenfolge Beitrag für Beitrag hoffentlich Nützliches hinzukommen. …

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Selbständig in Insolvenz - eine gute Idee?

  „Ich will weiter selbständig arbeiten!“ „Ich will mich selbständig machen!“ – alles außerhalb einer Insolvenz problemlos machbar, wenn Konzept und Zahlen stimmen. IN der Insolvenz hängt daran ein Rattenschwanz an Problemen und Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Regelung.   Deshalb das Ergebnis gleich vorweg: IN DER INSOLVENZ IST DAS MEISTENS KEINE GUTE IDEE .   Warum nicht?   Das hat mit dem Hauptgrundsatz des Insolvenzrechts zu tun: Alles, was nach Eröffnung in irgendeiner Weise wirtschaftlich neu erworben wird, gehört zur Insolvenzmasse. Ausnahme: Es ist pfandfrei. Und da liegt der Hase im Pfeffer: Anders als bei Lohn und Gehalt ist die selbständige Tätigkeit mit all …

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Wer darf Versagung der Restschuldbefreiung beantragen?

Am Ende der Wohlverhaltensphase kommt die Zitterpartie für den Schuldner : Er bekommt die Restschuldbefreiung nur, wenn er sich redlich verhielt (keine "Obliegenheitsverletzungen“ im Sinne des § 295 InsO) und kein Versagungsantrag gestellt und angenommen wird. Hier soll es jetzt darum gehen, wer denn überhaupt einen solchen Versagungsantrag stellen darf . Was sagt das Gesetz? „… ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist …“ (§ 290 InsO am Anfang). Diesesmal wirkt das doch richtig präzise, oder? Das Gesetz liefert nämlich in § 38 eine Definition, wer denn ein solcher „Insolvenzgläubiger“ ist: Ein persönlicher Gläubiger, …

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Probleme mit "Forderungen aus unerlaubter Handlung"

Es ist schon erstaunlich, auf welche Ideen manchmal Gläubiger kommen – da gilt es dann, den Anfängen zu wehren und mit breiter Brust den Verlangen entgegen zu treten. Folgendes ist passiert: Ein Gläubiger ist es leid, daß seine Forderungen in Insolvenzverfahren wertlos sind. Er schaltet ein oberschlaues Inkassobüro ein. Das sieht eine Lücke: „Ich verlange von dem Schuldner mit einem extra dafür vorbereiteten Formular, daß er mir gegenüber anerkennt, seine Schulden seien aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.“ Was steckt dahinter? Eine bauernschlaue Überlegung: Nach der erfolgreich durchlaufenen Wohlverhaltensphase erlangt der Schuldner Restschuldbefreiung, also den Erlaß aller bis …

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Das erste Jahr dieses Blogs ist vorbei!

Dieser Blog ist nun ein Jahr online. Zeit für ein kleines Resümee. Ehrlich gesagt hatte ich befürchtet, daß ich mir die Arbeit mit dem echten Selberschreiben mache (da ist nichts „copy and paste“, das habe ich alles selber formuliert - ich bin Anwalt und kein Minister!) und letzten Endes das Ganze niemanden interessiert. Na – ganz so nicht: Interessiert hätte es schon, aber wer sucht schon nach so einem abseitig-speziellen Thema und dann auch noch einen Blogger? Entsprechend zäh war auch der Anfang. Einen oder zwei Besucher hatte ich schon – im Monat. Da liegt der Gedanke ans Aufgeben nahe. Erst mit dem Verbreiten über soziale Netzwerke und so einfache Dinge wie eine Signatur unter meinen Ma …

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Haftung des Insolvenzverwalters für Schäden beim Schuldner

In diesem Beitrag wird es schon sehr juristisch, auf diese Überlegungen muß man nämlich erst einmal kommen: Der Insolvenzverwalter haftet für Schäden, die er bei der Amtswahrnehmung verursacht. Bis hierher ist das noch einfach und liegt auf der Hand. Für Gläubiger ist die Durchsetzung solcher Ansprüche im laufenden Insolvenzverfahren (NICHT in der Wohlverhaltensphase) möglich, ggf. durch Bestellung eines nur zu diesem Zwecke berufenen Sonderinsolvenzverwalters. So weit, so gut. Was aber kann der Schuldner tun?   Wieso soll der eigentlich einen Schaden haben – ihm wird doch alles Pfändbare genommen und an die Gläubiger verteilt, da kann so etwas doch denklogisch gar nicht vorkommen, oder …

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Wenn am Ende Kraft und Disziplin nachlassen ...

In den letzten Wochen und Monaten häufen sich die Schlußrechnungen am Ende der Wohlverhaltensphase im Büro. Eigentlich eine ganz einfache Sache. Schlußbericht und Rechnungslegung an das Insolvenzgericht, sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt’s endlich die ersehnte „Restschuldbefreiung“. Und immer öfter geht etwas schief bei den Schuldnern .   Kurz zur Erinnerung: Am Ende des Insolvenzverfahrens selber gibt es in der Regel KEINE Befreiung von den Altschulden. Gerade das macht dieses Verfahren für Menschen, die nicht selbständig sind, so unnütz, teuer und kompliziert. An dieses Insolvenz„verfahren“ schließt sich eine sogenannte „Wohlverhaltensphase“ an. Wer sich brav ben …

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Neue "Statistik" zu Insolvenzen

Der vermeintlich tollen Wirtschaftslage wegen ist die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen in der Presse nur noch eine kleine Randnotiz wert. In wenigen dürren Worten werden dort Tatsachen versteckt, die ich hervorheben möchte: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung teilt unter dem 11.11.2015 mit, daß fast jeder zehnte Bürger überschuldet sei. Das hört sich wenig an, aber „Bürger“ ist ein Einzelner. Zumeist hat er Familie und einen Lebenspartner. An jedem „überschuldeten Bürger“ hängen also weitere Schicksale. Es bleibt dabei: Jeder dritte Haushalt ist „überschuldet“. Ich schreibe das nicht aus Bosheit in Anführungszeichen. Es ist schlicht falsch. Menschen können nicht überschuldet sein, das k …

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Wohnungskündigung wegen Mietschulden auch im Insolvenzverfahren!

Unangenehme Neuigkeiten aus der Rechtsprechung: Der Vermieter darf auch wegen Mietschulden fristlos kündigen, die vor dem Insolvenzverfahren ausgelaufen sind. Hört sich wieder unglaublich kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht. Der BGH hat nur klargestellt, was zuvor andere Gerichte unnötig durcheinander gebracht hatten. Worum es geht? Beispiel: Mieter hat einen sehr geduldigen Vermieter. Vor Insolvenzeröffnung sind insgesamt sechs Monatsmieten offen. Im Insolvenzverfahren erklärt der Verwalter sofort nach Eröffnung, daß die Insolvenzmasse nicht beliebig für neue Mietschulden haftet - § 109 InsO. NACH Eröffnung des Verfahrens kündigt der Vermieter wegen der alten Schulden, ohne daß sei …

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Vom Kredit

Darum müßte es hier doch laufend und ausschließlich gehen, oder? Kredit = Schulden = Schuldenfalle. Stimmt schon, wenn auch nicht immer. Und ist auch zu kurz gegriffen, denn viele Verpflichtungen kommen unter anderem Namen daher, sind aber letzten Endes alles Kredite. Also wenden wir uns erst einmal dem Wichtigen zu: Was ist denn überhaupt ein Kredit? Jetzt wird’s schon heikel. In fast allen Gesetzen steht gar nichts von „Kredit“. Es gibt zwar ein „Kreditwesengesetz“, aber das beschäftigt sich gar nicht mit dem Kredit selber, sondern mit Kreditinstituten und deren Überwachung. „Kredit“ ist ein Oberbegriff aus der Alltagssprache. Auftreten kann er in verschiedener Form. Offen als „Kredit“ bez …

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Das leidige Bankkonto

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens greifen alle gesetzlichen Gestaltungen sofort. Ist man auf die Ergebnisse nicht gefaßt, ist das Heulen und Zähneknirschen groß. Gerade bei Bankkonten (richtig: Girokonten) ist das ein ganz erhebliches Problem mit heftigen praktischen Auswirkungen. Dazu geistern teilweise abenteuerliche Vorstellungen herum, die meist falsch und zusätzlich auch noch ungeschickt sind. Darum soll es in diesem Beitrag gehen.   1. Problem: Das Konto wird von der Bank gesperrt, die Karte eingezogen und Auszüge gibt’s auch keine mehr.   „Der Insolvenzverwalter soll das Konto freigeben!“ So einfach ist das leider nicht – und zeugt von Unbelecktheit, was die Rechtsla …

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Komplizierter geht’s nimmer – das „Verfahren“

Ein schlauer Denker stellte die Behauptung auf, daß ein Ergebnis nicht objektiv richtig sein muß, solange es nur in einem von allen akzeptierten Prozeß zustande kommt. „Legitimation durch Verfahren“ nannte er diese Theorie. „Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, …“ „Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“ So steht’s geschrieben (§ 1 InsO), so soll es sein! Oder doch nicht? Ist besonders für Menschen das sogenannte Insolvenzverfahren ein von allen akzeptierter Prozeß? Ehrlich gesagt, habe ich da große Zweifel. Meine Bedenken haben nichts mit Stammtischparolen wie „ …

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Griechenlandpleite

So richtig paßt das nicht hierher – mir geht es ja um vor allem um die Insolvenz eines Menschen. Dennoch will ich auch zu diesem Thema etwas kurz bemerken: Kann ein Staat überhaupt „pleite“ sein? Natürlich kann er das. Pleite ist, wer bei Fälligkeit seine Schulden nicht bezahlt. Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn man mit Recht erwarten darf, daß das kein Dauerzustand ist (Ausnahme 1). Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn nur zahlenmäßig unwesentliche Forderungen nicht bedient werden (Aunahme 2). Ausnahmsweise ist er das nicht, wenn er zwar zahlen könnte, aber nicht zahlen will (Ausnahme 3). Das ist die Definition der Zahlungsunfähigkeit. Betrachten wir die „Causa Griechenland“ doch einfach …

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Vom Schämen

Oft ist die Antwort auf die Frage, warum man denn mit dem Insolvenzantrag oder seinen Vorbereitungen so lange gewartet habe: „Ich schäme mich so.“ Auf den ersten Blick wundert einen das. Jahrelang geht der Gerichtsvollzieher ein und aus, die „EV“ (eidesstattliche Versicherung) ist Routine geworden. Immer neue Schulden kommen dazu, neue Gläubiger bleiben unbezahlt. Das wird zwar mit schlechtem Gewissen, aber fortgesetzt gemacht. Diese Zeit wird als unangenehm empfunden, aber das Schämen kommt erst später. Bis dahin mag es Verlegenheit sein. Die hemmt aber nicht beim Weitermachen mit etwas, das nicht funktioniert. Das ist nicht leicht zu verstehen. Der Grund ist ja immer derselbe, nämlich die …

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Wozu noch Karriere - ist doch eh alles weg?

Pessimismus dieser Art schlägt mir in manchen Besprechungen entgegen. Verständlich auf den ersten Blick – bis zu sechs Jahre Verfahrensdauer, Unsicherheit über das, „was jetzt alles auf mich zukommt“, Unklarheit über die wirtschaftliche Zukunft beherrschen das Denken. Davon darf man sich aber den Blick nicht verstellen lassen! Klar – das Pfändbare am Nettoeinkommen ist weg für die Dauer des Verfahrens. Aber auch nur das. Woher der Irrglaube kommt, oberhalb der Pfändungsgrenzen werde einem „alles“ abgezogen, ist mir nicht klar. Auf meine Frage, wozu es denn dann Tabellen gibt, wo doch angeblich alles weg sei, ernte ich dann zumeist Unverständnis. Der Gesetzgeber hat diese Lage schon vorausgea …

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Und am Ende schuldenfrei?

So lautet die Versprechung des Gesetzes: „ Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“ Hört sich doch vielversprechend an, oder? Ist es aber manchmal nicht – und auch das sagt einem vorher keiner so richtig deutlich. Der Satz ist nämlich viel zu allgemein und (bewußt) undeutlich. Der Teufel steckt in dem Begriff „restliche Verbindlichkeiten“. Nicht definiert, diese Worte werden im Gesetz später nie wieder verwendet. Stattdessen ist von „Insolvenzforderungen“, „sonstigen Masseverbindlichkeiten“ und „Massekosten“ die Rede. Von „restlichen Verbindlichkeiten“ spricht ab § 1 Satz 2 Insolvenzordnung keiner mehr. Das führt einen an de …

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Was ist ein Schuldnerberater?

Schuldnerberater ist kein geschützter Beruf – so kann sich also jeder nennen. Da gibt es sehr ernsthaft arbeitende (z.B. bei Caritas oder Diakonie, manchmal auch der Gemeinde), aber auch solche, die vor allem auf Gewinn aus sind. Gerade Letztere werben gerne im Netz oder durch Anzeigen in der Zeitung; deren Dienste kosten auch richtig Geld. Manche Anwaltskollegen übernehmen auch solche Arbeiten. Jurist muß man nicht sein, um als Schuldnerberater zu arbeiten. Es wäre zwar sehr hilfreich, aber wegen des zur Formalie degradierten Verfahrens (siehe dazu „Warum ein Schuldenbereinigungsverfahren nie klappt“) ist das nicht bedeutend. Der für Verbraucher (Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner, Kinder … …

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Der "Strich drunter"

Der ernsthafte (und steinige!) Weg aus der Schuldenfalle hat einen für viele unangenehmen Abschnitt: Das Ausgabeverhalten gehört auf den Prüfstand! Auf welche Art auch immer die Schulden abgebaut werden – Vergleich, Schuldenbereinigung oder Insolvenz - : Ab sofort muß das vorhandene Geld zum Leben reichen, neue Schulden sind tabu . Leichter gesagt als getan. Bisher war ja schon „das Geld“ nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch der verbrauchte Kredit, den Gläubiger gaben. Ab sofort ist das nur noch das pfandfreie Einkommen und kein Cent mehr! Das sind manchmal derbe Einschnitte, die vorher bedacht sein müssen. Da hilft nur, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen und alles sorgfältig zusammen …

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Und danach?

Bis hierher ging es darum, - wie es zu wirtschftlichen Schwierigkeiten kommen kann ("in die Schuldenfalle" oder "wie konnte es dazu kommen?") - was vor jeder weiteren Aktion erst einmal kühl überlegt werden muß ("vorher planen") - was im Insolvenzverfahren zu beachten und empfehlenswert ist ("im Verfahren"). Jetzt folgt der logische vierte Punkt: Und danach? Was ist dann eigentlich erledigt (und was nicht)? Wann wird das Leben wieder normal? Wie lange wirkt das Insolvenzverfahren nach - rechtlich und auch tatsächlich? Es ist kaum zu glauben, aber zu diesen Fragen sind nahezu alle Menschen in wiretschaftlichen Schwierigkeiten alleine gelassen. Weder beim "vorher planen" noch "im Verfahren" we …

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Wie konnte das passieren?

Hier werde ich die Erfahrungen der Schuldner aufbereiten, wie sie mir in hunderten Besprechungen mit Menschen in wirtschaftlichen Schwieirgkeiten immer wieder berichtet werden. Was führte in die Schuldenfalle und damit letzten Endes in die Insolvenz? Wäre das zu vermeiden gewesen? Woran hätte man es rechtzeitig erkennen können? Schwer zu beantwortende Fragen - und schlau dazu etwas Allgemeines herzuschreiben, ist einfach. Damit das hier etwas nützt, werde ich bei den vielen Antworten auf diese drei elementaren Fragen deutlich herausstellen, was "des Pudels Kern" denn nun ist. Auch hier wieder: Ein klares Wort ist hilfreicher als Drumherumgerede. Denn: Bergab ist schwer bremsen - und der Aufp …

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Gescheiterte Selbständigkeit

Der Unternehmer arbeitet nicht im Unternehmen, sondern am Unternehmen. Klingt arrogant, oder? Da ist aber ein guter Kern Wahrheit drin. „Ich war nur am Rennen, damit Aufträge beikommen, Termine klappen und es mit den Kunden keinen Ärger gibt. Buchhaltung hat mein Partner/der Steuerberater/ein Freund gemacht und auf den habe ich mich verlassen.“ So oder so ähnlich klingt es bei allen, wenn’s am Ende nicht geklappt hat. Nur fachlich gut oder erfahren zu sein, nützt nichts bei einem selbständigen Gewerbe. Auch ein noch so kleines Unternehmen lebt auch davon, daß der Chef sich mit den Zahlen auskennt. Kosten im Griff, Einnahmen entsprechend, dazu eine Planung, wann für was Geld gebraucht wird – …

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Wie tickt ein Insolvenzverwalter?

Vermintes Gebiet, ich weiß! Verwalterbashing gibt es hier nicht, das ist nicht mein Thema. Viele Mißverständnisse sind unnötig und belasten die Abwicklung. Damit ansatzweise durch diesen Blog aufzuräumen ist mein Ziel. Wer wird Insolvenzverwalter?   Jeder, der dazu geeignet ist – so sagt’s das Gesetz. In der Wirklichkeit sind das fast nur Rechtsanwälte, ein paar versprengte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer soll es auch geben. Da liegt das erste Mißverständnis schon auf der Hand: Der Insolvenzverwalter ist zwar Anwalt, aber NICHT für den Schuldner da! „Sie müssen sich kümmern, Sie sind doch mein Anwalt!“ – so falsch kann man liegen.   Beispiel: Ein besonders hartnäckiger Gläubig …

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Im Verfahren

Hier wird es um alle Themen gehen, die im eröffneten Insolvenzverfahren oder der Wohlverhaltensphase interessieren.   Zielrichtung hier: Verständnis für den Verfahrensablauf und die Ziele des Verfahrens, Erkennen von Problemen und wie man sie löst oder gar nicht erst entstehen läßt. Wenn ein neuer Beitrag hinzukommt, werde ich hier eine ergänzung einfügen, damit eine erste Übersicht leicht ist. …

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Wie tickt ein Insolvenzverwalter?

Vermintes Gebiet, ich weiß! Verwalterbashing gibt es hier nicht, das ist nicht mein Thema. Viele Mißverständnisse sind unnötig und belasten die Abwicklung. Damit ansatzweise durch diesen Beitrag aufzuräumen ist mein Ziel. Aber der Reihe nach: Wer wird Insolvenzverwalter? Jeder, der dazu geeignet ist – so sagt’s das Gesetz. In der Wirklichkeit sind das fast nur Rechtsanwälte, ein paar versprengte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer soll es auch geben. Da liegt das erste Mißverständnis schon auf der Hand: Der Insolvenzverwalter ist zwar Anwalt, aber NICHT für den Schuldner da! „Sie müssen sich kümmern, Sie sind doch mein Anwalt!“ – so falsch kann man liegen. Die Auswahl trifft in der Regel da …

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Vorher planen

Unter dieser "Überschrift" finden sich alle diejenigen Beiträge, die sich mit der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens, den rechtlichen und auch finanziellen Überlegungen beschäftigen.   Nur wer vorher informiert ist, wird dann später nicht überrascht!     …

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Was der Schuldnerberater nicht sagt ...

... und das trotzdem bei insolventen Menschen gilt Schuldnerberatung ist Massengeschäft. Da bleibt kein Platz für individuelle Hinweise. Es geht nur um das „Schuldenbereinigungsverfahren“, das so gut wie nie die Schulden bereinigt. Es ist ein Formalerfordernis vor dem gerichtlichen Insolvenzantrag bei sogenannten Verbraucherinsolvenzen. Tatsächlich erledigen die Schuldnerberater meist die sogenannte „außergerichtliche Schuldenbereinigung“ und stellen dann eine Bestätigung über deren Scheitern aus (und füllen den Insolvenzantrag aus). Tip: Kein Schuldenberater weist darauf hin, daß jeder den „außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch“ selber machen darf. Der Berater muß sich dann nur anh …

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Familieneinkommen? Ist doch egal …

Ich habe selten erlebt, daß die Einkommenssituation der gesamten Familie betrachtet wurde. Da verbergen sich Klippen, die vorher erkannt werden sollten. Sonst ist hinterher die Überraschung groß. Eigene Einkünfte der nicht insolventen Ehefrau oder der Kinder sind nämlich ab einer gewissen Höhe sehr wohl von Belang und wirken sich auf den pfändbaren Lohn des Schuldners aus. Die Berechnung im echten Einzelfall ist dank komplizierter Rechtsprechung nicht leicht. Manchmal lohnt sich dann die „geringfügige Beschäftigung“ des Ehepartners schier nicht mehr! Beispiel: Ehemann wird insolvent. Er verdient in Vollzeit 2.000 € netto. Seine Frau arbeitet nicht. Bei ihm sind 280 € pfändbar. In der Familie …

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Unklarheit über den Ablauf

Was mich immer wieder erschüttert: Über die Verfahrensschritte eines gerichtlichen Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahrens spricht keiner! Da werden Menschen in ein bis zu sechs Jahre dauerndes Prozedere geschickt, ohne daß sie über den Ablauf (bei mir die Hauptrubrik „Im Verfahren“) wenigstens grob aufgeklärt werden. In Besprechungen mit Schuldnern frage ich immer „Und wann genau sind sie dann die Schulden los?“ Von zehn Personen weiß eine, daß spätestens nach sechs Jahren und am selben Tag wie die Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung winkt. Seltene Ausnahme ist, daß einer von der Trennung in „Insolvenzphase“ und „Wohlverhaltensphase“ überhaupt etwas gehört hat, geschweige denn …

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