Kategorie: Insolvenz einer (kleinen) GmbH

Geschäftsführerhaftung - wie und wofür?



Im vorherigen Beitrag habe ich die Überlegungen zur gesetzlichen Ermöglichung von Kapitalgesellschaften geschildert (Aufgabe der Vollhaftung des Betriebsinhabers zugunsten der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, interne Kontrolle durch gegenläufige Interessen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern als Absicherung).   Neben diesem Ausgleich in der Struktur der Kapitalgesellschaf t (Kontrolle der handelnden Geschäftsführung durch die Eigeninteressen an Gewinn und Mehrwert verfolgenden Gesellschafter) haben Rechtsprechung und Gesetzgeber ein weiteres „Korrektiv“ eingezogen:   Die Handelnden haften auch im Außenverhältnis.   Vergleichsweise gnadenlos. Und: b …

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neuer Teil: Insolvenz einer GmbH usw.

Zum Hauptthema „Verbraucher in Insolvenz“ habe ich nun fast alles Wesentliche geschrieben - da kann ich nur laufend auf Neues von den Gerichten hinweisen und die bisherigen Infos ergänzen. Soll’s das dann gewesen sein?   Nein. Es gibt noch ein unendliches Feld an Problemen des „normalen“ Insolvenzverfahrens , wenn Firmen pleite gehen. Also „juristische Personen“ wie eine GmbH, eine GmbH & Co KG oder eine AG oder welche Form auch immer die Gesellschaft hat. Dazu gibt es weitreichende Literatur. Bücher, Fachzeitschriften … Nur zu einem Bereich findet man seltener etwas und noch seltener etwas Zusammenfassend-Erklärendes: Die Nebenfolgen der Insolvenz.   Hört sich erst mal schräg …

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