Geschäftsführerhaftung - wie und wofür?
Im vorherigen Beitrag habe ich die Überlegungen zur gesetzlichen Ermöglichung von Kapitalgesellschaften geschildert (Aufgabe der Vollhaftung des Betriebsinhabers zugunsten der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, interne Kontrolle durch gegenläufige Interessen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern als Absicherung). Neben diesem Ausgleich in der Struktur der Kapitalgesellschaf t (Kontrolle der handelnden Geschäftsführung durch die Eigeninteressen an Gewinn und Mehrwert verfolgenden Gesellschafter) haben Rechtsprechung und Gesetzgeber ein weiteres „Korrektiv“ eingezogen: Die Handelnden haften auch im Außenverhältnis. Vergleichsweise gnadenlos. Und: b …