Kategorie: Im Gerichtsverfahren

Wieder "Reform des Insolvenzrechts"?

Es tut sich was im europäischen Rechtsverbund: Man möchte das Insolvenzrecht effizienter machen. So titulierte die F.A.Z. am 22. November, daß Brüssel Sanierungsregeln zur Vermeidung der Insolvenz für Unternehmen vorschlage. Der Untertitel „Umstrukturierung statt Insolvenz“ verspricht viel. Wird das auch zu halten sein? Ganz ehrlich: Für mindestens 95 % aller „Unternehmen“ nicht. Aber es ist wie so oft: Der Volksmund sagt, Insolvenz vernichte Arbeitsplätze. Das suggeriert, damit entstünde automatisch und in gleichem Umfang Arbeitslosigkeit. Das ist schlicht falsch. Werden dann noch enorme Zahlen („1,7 Millionen Arbeitsplätze pro Jahr“) in den Raum geworfen, sind diese „Fakten“ doch deutliche …

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Kostenstundung - kompliziert und bitter nötig

Für mehr als die Hälfte aller eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen von Menschen (juristisch: „natürlichen Personen“) ist die Stundung der Verfahrenskosten bedeutsam. Verspricht, echt langweilig und technisch zu werden, was? Ist aber für das Verständnis und die besondere Wichtigkeit nötig, daß wir hier tiefer einsteigen.   1. Was ist Verfahrenskostenstundung?   Ich zitiere zunächst § 4a InsO: „Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Ko …

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drei (!!!) Verfahrensabschnitte bei Verbraucherinsolvenzen!

  Man mag es kaum glauben: Eher meldet eine Industriekonzern mit weltweiten Niederlassungen und tausenden Mitarbeitern Insolvenz an als daß ein Verbraucher das selber hinbekommt. Der Gesetzgeber hat sich in unendlicher Weisheit ein kompliziertes dreistufiges Verfahren der „Insolvenz in Kleinverfahren“ (!!!) ausgedacht. Sinnvoll ist das nicht - darum wird es an anderer Stelle gehen. Langwierig, ineffizient und teuer ist es geworden und dennoch muß es als derzeit geltendes Recht hier geschildert werden:   1. Phase: außergerichtliche Schuldenbereinigung   Der verschuldete Mensch muß sich zuerst selber um eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern kümmern. Dazu muß er sie alle anschr …

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Wie man Insolvenzverwalter wird - oder auch nicht

„Insolvenzverwalter“ kann man nicht lernen, das muß man „werden“.   Hört sich etwas beschränkt an, entspricht aber den Tatsachen. Man muß kein Jurist sein, nicht einmal Akademiker. Nur „geeignet und befähigt“.   Das ist ein – Juristen sind findig! – „unbestimmter Rechtsbegriff“ . Bedeutet letzten Endes: Der Gesetzgeber hält sich raus und überträgt mit nichtssagenden Floskeln die Auslegung auf die „Praxis“.   Das kann schlau sein, weil man das Gesetz nicht alle Naselang ändern muß (dafür ändert sich die Rechtsprechung dauernd … was im Ergebnis dasselbe ist …) und Neuerungen durch „Auslegung“ auch unter alten Regeln zumindest anfangs passend behandelt werden können. Wenn’s dann …

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Selbständig in Insolvenz - eine gute Idee?

  „Ich will weiter selbständig arbeiten!“ „Ich will mich selbständig machen!“ – alles außerhalb einer Insolvenz problemlos machbar, wenn Konzept und Zahlen stimmen. IN der Insolvenz hängt daran ein Rattenschwanz an Problemen und Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Regelung.   Deshalb das Ergebnis gleich vorweg: IN DER INSOLVENZ IST DAS MEISTENS KEINE GUTE IDEE .   Warum nicht?   Das hat mit dem Hauptgrundsatz des Insolvenzrechts zu tun: Alles, was nach Eröffnung in irgendeiner Weise wirtschaftlich neu erworben wird, gehört zur Insolvenzmasse. Ausnahme: Es ist pfandfrei. Und da liegt der Hase im Pfeffer: Anders als bei Lohn und Gehalt ist die selbständige Tätigkeit mit all …

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